Die Kombi: Astaxanthin und Kollagen

Was ist Astaxanthin?

Astaxanthin ist ein natürliches Antioxidans aus der Mikroalge Haematococcus pluvialis. Unser Astaxanthin-Extrakt (5 %) ist ein reines Pulver ohne Kapseln und ohne Füllstoffe – vegan, ohne Gentechnik, hergestellt in Deutschland.

Warum Pulver?

  • Maximale Flexibilität: Du bestimmst die Menge selbst – ideal für eine individuelle Dosierung.
  • Keine unnötigen Zusatzstoffe: Kein Magnesiumstearat, keine Kapseln – nur reines Astaxanthin-Extrakt.
  • Einfache Anwendung: Lässt sich direkt in Mahlzeiten oder Getränke einrühren.
  • Wirtschaftlich: Mehr Wirkstoff pro Euro – besonders beim 375-Tage-Vorrat.

→ Astaxanthin kaufen – reines Astaxanthin Pulver hochdosiert, 375 Tage Vorrat

Kollagen für die Haut

Kollagen ist ein Eiweiß. Für Kollagen als Einzelstoff liegen keine zugelassenen HCVO-Claims vor. Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei (zugelassener HCVO-Claim gemäß EU-Verordnung Nr. 432/2012).

Unser Grass Fed Tripeptide Kollagen (Typ I & III, 250 g) ist das meistverkaufte Kollagen bei CollMeCell. Tripeptid-Kollagen (~500 Dalton) ist die am feinsten hydrolysierte Form von Kollagen, die es gibt – die Moleküle sind ca. 4× kleiner als bei Standard-Kollagen (2.000 Dalton). 250 g bei 2,5 g täglich = 100 Portionen.

→ Grass Fed Tripeptide Kollagen – CollMeCell Collagen Pulver Typ I & III

Die Kombi: Astaxanthin und Kollagen

Astaxanthin ist fettlöslich. Für eine optimale Aufnahme empfehlen wir, das Pulver zusammen mit fetthaltigen Lebensmitteln einzunehmen – z. B. einrühren in Joghurt, Avocado, Nüsse oder einen Smoothie mit Kokosöl.

Kollagenpulver lässt sich in Wasser, Kaffee, Tee, Smoothies oder Joghurt einrühren. Beide Produkte lassen sich problemlos kombinieren – z. B. Astaxanthin in einen Smoothie mit Joghurt und Kollagenpulver einrühren.

Produkte im Shop

Hinweis: Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Blutgefäße, Knochen, Knorpel, Zahnfleisch, Haut und Zähne bei (zugelassener HCVO-Claim gemäß EU-Verordnung Nr. 432/2012). Für Kollagen als Einzelstoff liegen keine zugelassenen HCVO-Claims vor. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

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